AGB

Allgemeine Geschäfts / Vertrags Bedingungen

1.    Allgemeines 

Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) sind Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und der ITS Mönch GmbH, Grindelwaldstrasse 94, 3818 Grindelwald. 

2.    Reservation und Vertragsabschluss

Sie können telefonisch, mündlich, schriftlich, per E-Mail oder per Internet Ihr Mietobjekt bei der ITS Mönch GmbH buchen. Mit dem Eintreffen Ihrer Buchung bei der ITS Mönch GmbH gilt der Vertrag mit der ITS Mönch GmbH als abgeschlossen. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag sowie den vorliegenden AGB für Sie und die ITS Mönch GmbH wirksam. Sie erhalten von uns eine Reservationsbestätigung. Die Angaben in der Reservationsbestätigung (namentlich Objekt, Belegung, Zeitdauer, Preis) sind verbindlich. Bei Ausbleiben der Anzahlung gemäss Ziffer 5.1 fällt der Vertrag ohne weiteres dahin und Sie schulden der ITS Mönch GmbH die Annullationsgebühr gemäss Ziffer 6.

3.    Mindestmietdauer / An- und Abreisetag 

Wurden keine individuellen Abmachungen zwischen dem Mieter und der ITS Mönch GmbH getroffen, beträgt die Mindestmietdauer drei Nächte. An- und Abreisetag sind gemäss der Buchungsbestätigung einzuhalten. Ausnahmen sind auf Anfrage möglich und werden in der Reservationsbestätigung festgehalten. Das VIP-Packet unterliegt abweichenden Bedingungen: Mindestmietdauer sechs Nächte An- und Abreise sind nur an Samstagen oder Sonntagen vorgesehen.  Das Mietobjekt ist am Anreisetag um 16 Uhr zu übernehmen und am Abreisetag bis 10 Uhr zurück zu geben. Wird das Mietobjekt nicht oder verspätet übernommen oder vorzeitig verlassen, bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet. Sollten Sie das Mietobjekt später als 10 Uhr verlassen, schulden Sie der ITS Mönch GmbH den Betrag in der Höhe einer zusätzlichen Übernachtung. 

4.    Preis / Preisänderung 

Die von der ITS Mönch GmbH publizierten Preise sind Übernachtungspreise für das gesamte Mietobjekt. Massgebend ist der in der Buchungsbestätigung angegebene Preis. Mit der Buchung akzeptieren Sie diesen Preis und schulden ihn somit der ITS Mönch GmbH. 

Nicht im Preis enthalten und zusätzlich in der Bestätigung ausgewiesen sind die Kosten für die Endreinigung, Bettwäsche und Kurtaxe. Ebenfalls nicht im Preis enthalten sind Zusatzleistungen. Preisänderungen gegenüber den publizierten Preisen bleiben vorbehalten. Verbindlich sind die Angaben in der Reservationsbestätigung.

5. Zahlungen

5.1. Der Mietpreis ist wie folgt zu zahlen: 

• 30% innerhalb von 5 Tagen seit Erhalt der Reservationsbestätigung (Anzahlung) 

• Restbetrag bis spätestens 40 Tage vor Mietbeginn 

5.2. Kurzfristige Reservationen

Bei kurzfristigen Reservationen von weniger als 40 Tage vor Mietbeginn ist der gesamte Mietpreis innert fünf Tagen nach Erhalt der Reservationsbestätigung zu zahlen. 

5.3. Nicht fristgerechte Bezahlung

Bei nicht fristgerechter Bezahlung des Restbetrages bzw. des gesamten Mietpreises bei kurzfristigen Reservationen hat die ITS Mönch GmbH das Recht, die Übergabe des Mietobjekts zu verweigern. 

6.    Annullierung 

Bei einer Annullierung einer bestätigten Reservation verrechnen wir Ihnen folgende Annullationsgebühren: 

•bis 40 Tage vor Mietbeginn: 30% des Mietpreises 

•40 bis 25 Tage vor Mietbeginn: 50% des Mietpreises

•ab 25 Tage vor Mietbeginn: 100% des Mietpreises 

Massgebend ist das Eintreffen Ihrer Annullierungsmitteilung bei der ITS Mönch GmbH (bei Sonn- oder Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend).  

7.    Unzumutbarkeit der Vertragserfüllung durch die ITS Mönch GmbH 

Die ITS Mönch GmbH ist berechtigt, den Vertrag vor oder während der Mietdauer aufzulösen, wenn nicht vorhersehbare oder abwendbare Umstände die Übergabe des Mietobjekts verunmöglichen, die Mieter oder das Objekt gefährden oder die Leistungserbringung dermassen beeinträchtigen, dass der Vertragsvollzug nicht mehr zumutbar ist. Bereits erfolgte Zahlungen werden, allenfalls unter Abzug für erbrachte Leistungen, zurückbezahlt. Die ITS Mönch GmbH ist in einem solchen Falle nicht verpflichtet Ihnen ein Ersatzobjekt zur Verfügung zu stellen. Die ITS Mönch GmbH ist in keinem dieser Fälle schadenersatzpflichtig.  

8.    Pflichten und Haftung des Mieters

Im Rahmen, der unter Punkt fünf beschriebenen Zahlungsbedingungen ist bei der ITS Mönch GmbH eine Kaution von CHF 400.00 per Kreditkarten- oder Bankzahlung zu hinterlegen. Wird die Kaution nicht hinterlegt, hat die ITS Mönch GmbH das Recht, die Übergabe des Mietobjekts zu verweigern. Das Mietobjekt darf nur mit der in der Reservationsbestätigung genannten Anzahl Personen (Kinder und Kleinkinder inbegriffen) belegt werden. Bei Überbelegung hat die ITS Mönch GmbH das Recht, die Übergabe des Mietobjektes zu verweigern. Das Mietobjekt ist sorgfältig zu gebrauchen. Dabei soll auch Rücksicht auf Nachbarn usw. genommen werden. Die Reinigung der Kücheneinrichtungen, des Geschirrs und Bestecks sowie die Abfallentsorgung ist Sache des Mieters (und nicht in der Endreinigung inbegriffen). Verursacht der Mieter oder Mitbenützer einen Schaden, ist dieser unverzüglich der ITS Mönch GmbH zu melden. Der Mieter haftet für allfällige von ihm oder den Mitbenützern verursachten Schäden. Gleiches gilt, wenn die Wohnung nicht an die Nachmieter übergeben werden kann. Schäden können mit der Kaution verrechnet werden. 

 9.    Beanstandungen, Schadenersatzforderungen des Mieters 

Sollte das Objekt nicht in vertragsgemässem Zustand sein oder erleiden Sie einen Schaden, ist dies der ITS Mönch GmbH unverzüglich zu melden. Erfolgt bei Mängeln keine unverzügliche Anzeige bei Mietantritt, wird Mängelfreiheit des Mietobjekts vermutet. Stellen sich die Mängel während der Mietdauer ein, gelten dieselben Regeln. Allfällige Forderungen sind innert einer Woche nach vertraglichem Mietende der ITS Mönch GmbH schriftlich anzumelden und die notwendigen Beweismittel (Fotos, etc.) vorzulegen. Sofern Sie die oben genannte Regeln nicht einhalten, verlieren Sie alle Rechte auf Schadenersatz. 

10. Gewährleistung und Haftung der ITS Mönch GmbH 

10.1. Gewährleistung

Die ITS Mönch GmbH gewährleistet ein vertragskonformes Mietobjekt. Sollte das Mietobjekt nicht vertragskonform sein, hat die ITS Mönch GmbH das Recht, ist jedoch nicht verpflichtet, Ihnen ein gleichwertiges Ersatzobjekt anzubieten. Lehnen Sie dieses ab, haben Sie gegenüber der ITS Mönch GmbH keine Schadenersatzansprüche. Kann Ihnen die ITS Mönch GmbH kein gleichwertiges Ersatzobjekt anbieten, richtet sich die Haftung der ITS Mönch GmbH nach den nachfolgenden Bestimmungen. 

10.2. Haftung

Die ITS Mönch GmbH haftet nur bei Verschulden. Die Haftung der ITS Mönch GmbH für Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Die Haftung der ITS Mönch GmbH für Hilfspersonen wird ausgeschlossen. Die Haftung der ITS Mönch GmbH für andere als Personenschäden ist auf den Mietpreis beschränkt (wobei die Forderungen aller beteiligten Personen zusammengerechnet werden). Die ITS Mönch GmbH haftet nicht für nutzlos aufgewendete Ferienzeit, entgangene Ferienfreuden, Frustrationsschaden u.dgl. Die ITS Mönch GmbH haftet namentlich nicht, wenn der Schaden zurückzuführen ist auf: 

  • Handlungen oder Unterlassungen Ihrerseits oder einer das Mietobjekt mitbenutzenden Person;

  • Handlungen Dritter; 

  • höhere Gewalt; 

  • andere nicht voraussehbare und abwendbare Ereignisse; 

  • Schäden und Verluste infolge Einbruchdiebstahls. 

  • Wenn aufgrund mangelnder oder reduzierter Verfügbarkeit von Energieträgern (z.B. Gas, Strom, Heizöl,…) die Aktivitäten in der Region eingestellt werden und / oder die Bewohnbarkeit des Mietobjektes in Mitleidenschaft gezogen wird.

Für ausservertragliche Haftung gelten diese Bestimmungen analog. 

11.Rechtswahl und Gerichtsstand 

Das Verhältnis zwischen Ihnen und der ITS Mönch GmbH untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird der Gerichtsstand Grindelwald/BE, Schweiz vereinbart. Die ITS Mönch GmbH hat das Recht, Sie auch am Gericht Ihres Wohnsitzes zu belangen.